Ich bin im Rahmen des Strafverfahrens als beratender Wahlanwalt als auch gerichtlicher Verteidiger und gerichtlich bestellter Pflichtverteidiger tätig.

 

Als erstes sei gesagt: Reden ist silber, Schweigen ist gold!

 

Es kann nicht nur, es wird alles gegen Sie verwendet, was Sie sagen. Verweisen Sie stets auf Ihren Rechtsanwalt - die Aussage als Beschuldigter zu verweigern ist Ihr gutes Recht und wird Ihnen nicht zur Last gelegt. Dies gilt auch für eventuelle Vorladungen der Polizei, bei denen Sie als Beschuldigter geladen werden.

 

Sollten Sie in die Situation einer strafrechtlichen Verfolgung geraten oder als Zeuge innerhalb eines Strafverfahrens in Anspruch genommen werden, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

 

Nach eventueller Akteneinsicht und Beratung hinsichtlich der Tatvorwürfe werden wir gemeinsam die beste Verfahrensstrategie erarbeiten.